Mitgliedsbeitrag

Ohne Mitgliedsbeiträge können wir unsere Aufgaben nicht wahrnehmen. Wir hoffen daher, dass alle Eltern Mitglied im Elternverein sind.

Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages wird die Mitgliedschaft im Elternverein bestätigt. D.h. wird der Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt, so erlischt die Mitgliedschaft im Elternverein und damit der Anspruch auf unsere Leistungen.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird jedes Schuljahr von der Hauptversammlung festgelegt (s. Statuten). Im Schuljahr 2016/2017 beträgt dieser EUR 15 pro Familie.

Zusätzlich erheben wir pro Kind einen Freizeitbeitrag in Höhe von EUR 7,50. Diesen erheben wir zur Unterstützung der Freizeitbetreuung an unserer Schule.

Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn eines Schuljahrs vom Elternverein eingesammelt (September/Oktober). Hierzu erhalten Sie via Mitteilungsheft einen Elternbrief. Dem Brief ist ein beschriftetes Kuvert für die Bezahlung beigelegt, das an die Klassenlehrerin retourniert wird. Mitgliedsbeiträge können aus organisatorischen Gründen nicht mittel Überweisung beglichen werden.

Haben Sie mehrere schulpflichtige Kinder, für die Sie Elternvereinsbeiträge zahlen? Dann erhalten Sie einen „Mengenrabatt“. Sie dividieren den geforderten Beitrag durch die Anzahl der schulpflichtigen Kinder.

Besuchen mehrere Kinder Ihrer Familie unsere Schule, so ist der Elternvereinsbeitrag nur einmal zu entrichten. Darüber hinaus ist, falls eines oder mehrere Ihrer Kinder noch andere Schulen besuchen, in denen EV-Beiträge fällig sind, Ihr Beitrag nur anteilig zur Anzahl der besuchten Schulen zu entrichten (also EUR 7,50 bei Besuch einer weiteren Schule, EUR 5,- bei zwei weiteren Schulen usw.).

Bitte teilen Sie uns am Beitragskuvert mit, welche Schule Ihre anderen Kinder besuchen.

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